Dein Haus wird
steuerbar.
Und das lohnt sich.
Seit Januar 2024 gilt § 14a EnWG: Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen — Wärmepumpe, Wallbox, Speicher, Klimaanlage — nicht mehr ablehnen. Im Gegenzug darfst du reduzierte Netzentgelte wählen. Wir melden deine Anlage normgerecht an und integrieren sie in ein intelligentes Gesamtsystem.
Welches Modul passt zu dir?
Du wählst, wie du von § 14a EnWG profitierst. Wir beraten dich, welches Modul bei deinem Verbrauchsprofil den größten Vorteil bringt — und kümmern uns um die korrekte Anmeldung beim Netzbetreiber.
Pauschaler Rabatt
Fester prozentualer Nachlass auf das Netzentgelt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch oder dem Ausmaß möglicher Steuereingriffe. Einfach, planbar, keine Smart-Meter-Pflicht.
Verbrauchsabhängiger Rabatt
Der Netzentgelt-Rabatt wird nach der tatsächlich durch den Netzbetreiber vorgenommenen Lastreduzierung bemessen. Je häufiger und länger eingegriffen wird, desto höher der Rabatt.
Zeitvariabler Tarif
Das Netzentgelt schwankt je nach Tageszeit und Netzauslastung. In Schwachlastzeiten (Nacht, Mittag) ist Strom günstiger — ein Smart Meter und ein Energiemanagementsystem steuern den Verbrauch automatisch dorthin.
Was ist eine steuerbare
Verbrauchseinrichtung?
Alle folgenden Geräte müssen nach § 14a EnWG beim Netzbetreiber als steuerbar angemeldet werden — das ist gesetzlich Aufgabe der installierenden Elektrofachkraft. Wir übernehmen das vollständig.
Wärmepumpe
Alle elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit Leistung über 4,2 kW — egal ob Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Luft-Luft.
Wallbox (nicht-öffentlich)
Nicht-öffentliche Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge (Heim-Wallbox) mit mehr als 3,7 kW Ladeleistung.
Batteriespeicher
Netzgekoppelte Heimspeicher ab einer Leistung über 4,2 kW Lade- oder Entladeleistung am Netzanschlusspunkt.
Klimaanlage (Stationär)
Stationäre Klimageräte (Split-Units, Monoblock) mit einer Leistungsaufnahme über 4,2 kW elektrischer Leistung.
Nicht anmeldepflichtig: Mobile Klimageräte, Heizlüfter, öffentliche Ladesäulen. Grenzwerte und Ausnahmen können sich ändern — wir beraten Sie auf Basis der aktuellen Rechtslage.
Was EPLANOVA für dich erledigt.
Die Anmeldung nach § 14a EnWG ist technisch anspruchsvoll und zeitkritisch: Fehler bei der Modulwahl oder der technischen Umsetzung führen zu Netzentgelt-Verlusten oder Beanstandungen durch den Netzbetreiber. Wir erledigen das vollständig — von der Modulberatung bis zur Messkonzept-Einreichung.
Beratung anfragenVerbrauchsanalyse
Erfassung aller vorhandenen und geplanten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Jahreslastgang, Netzentgeltstruktur des zuständigen Netzbetreibers.
Modulberatung
Wirtschaftlichkeitsvergleich der drei Module für dein konkretes Verbrauchsprofil — mit Empfehlung und Begründung.
Technische Umsetzung
Installation der Steuerelektronik (Rundsteuerempfänger oder Smart-Meter-Gateway), EMS-Anbindung, ggf. Messkonzept-Erstellung für Zweirichtungszähler.
Anmeldung Netzbetreiber
Vollständige Einreichung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber: Technisches Datenblatt, Messkonzept, Steuerungsnachweise — wir kommunizieren direkt mit dem VNB.
EMS-Integration
Einbindung in ein Gesamtenergiemanagement: PV, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe als koordiniertes System — für maximalen Eigenverbrauch und minimale Netzentgelte.
Einzelkomponenten sind
Vergangenheit.
Ein PV-System ohne intelligente Lastverteilung ist § 14a-Potenzial verschenktes Geld. Wir planen alle Komponenten als koordiniertes System — damit dein Haus Energie kauft, wenn sie günstig ist, und verkauft, wenn sie teuer ist.
PV + Speicher
Eigenstromerzeugung und -speicherung als Fundament. Das EMS koordiniert, wann geladen und wann eingespeist wird — abhängig von Preis, Solarprognose und SVE-Bedarf.
Wallbox & E-Mobilität
PV-überschussgesteuertes Laden: Die Wallbox nimmt nur dann Leistung, wenn Solar-Überschuss vorhanden ist. Bei PV-Mangel wird aus dem Netz zum günstigsten Tarif nachgeladen.
Wärmepumpe
Temperaturpuffer nutzen: Die Wärmepumpe läuft, wenn Strom günstig ist oder PV-Überschuss vorhanden ist — und hält die Pufferwärme für Spätzphasen vor.
Dynamischer Tarif
Modul C aus § 14a EnWG kombiniert mit dynamischem Stromtarif: Das EMS kauft Energie automatisch in Niedrigpreisphasen und schiebt Verbrauch gezielt dorthin.
Was Hausbesitzer
zuerst fragen.
Deine Anlage anmelden.
Netzentgelt sparen.
Kostenlose Erstberatung — wir prüfen, welche deiner Verbrauchseinrichtungen anmeldepflichtig sind, welches Modul sich rechnet und was die EMS-Integration kostet. Konkret, ohne Fachchinesisch.