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EPLANOVA-ENGINEERING GmbH
Franklbachstraße 2, 94121 Salzweg, Bayern
Geschäftsführer: Daniel Hagn

Leistung 04 — Energiemanagement

Dein Haus wird
steuerbar.
Und das lohnt sich.

Seit Januar 2024 gilt § 14a EnWG: Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen — Wärmepumpe, Wallbox, Speicher, Klimaanlage — nicht mehr ablehnen. Im Gegenzug darfst du reduzierte Netzentgelte wählen. Wir melden deine Anlage normgerecht an und integrieren sie in ein intelligentes Gesamtsystem.

Was § 14a EnWG bedeutet
Pflicht zur Anmeldung Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden — das ist Aufgabe der Elektrofachkraft.
Kein Anschlussverweigerungsrecht Netzbetreiber dürfen den Anschluss nicht mehr ablehnen — auch bei Netzengpässen.
Temporäre Reduzierung möglich Bei lokaler Netzüberlastung darf der Netzbetreiber die Leistung auf min. 4,2 kW reduzieren. Haushaltstrom bleibt unberührt.
Reduzierte Netzentgelte Als Ausgleich gibt es reduzierte Netzentgelte — in drei Modulen wählbar.
Gültig seit 01.01.2024 Seit 01.03.2025 zusätzlich Dokumentationspflicht für Netz- und Anlagenbetreiber.
01.01.2024
Inkrafttreten § 14a EnWG
4,2 kW
Mindestleistung bei Reduzierung
3
Wählbare Netzentgelt-Module
100 %
Haushaltstrom unberührt
Die drei Netzentgelt-Module

Welches Modul passt zu dir?

Du wählst, wie du von § 14a EnWG profitierst. Wir beraten dich, welches Modul bei deinem Verbrauchsprofil den größten Vorteil bringt — und kümmern uns um die korrekte Anmeldung beim Netzbetreiber.

01
Modul A

Pauschaler Rabatt

Fester prozentualer Nachlass auf das Netzentgelt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch oder dem Ausmaß möglicher Steuereingriffe. Einfach, planbar, keine Smart-Meter-Pflicht.

Vorteil: Sofort wirksam, keine weitere Infrastruktur nötig. Ideal als Einstieg.
Ideal für: Alle Haushalte mit steuer­baren Einrichtungen — ohne Smart-Meter-Anforderung.
02
Modul B

Verbrauchsabhängiger Rabatt

Der Netzentgelt-Rabatt wird nach der tatsächlich durch den Netzbetreiber vorgenommenen Lastreduzierung bemessen. Je häufiger und länger eingegriffen wird, desto höher der Rabatt.

Vorteil: Höhere Einsparung bei häufigem Netzengpass in deiner Region.
Ideal für: Regionen mit häufiger Netzengpass-Situation (ländliche Gebiete).
03
Modul C

Zeitvariabler Tarif

Das Netzentgelt schwankt je nach Tageszeit und Netzauslastung. In Schwachlastzeiten (Nacht, Mittag) ist Strom günstiger — ein Smart Meter und ein Energiemanagement­system steuern den Verbrauch automatisch dorthin.

Vorteil: Höchstes Einsparpotenzial bei intelligentem Lastmanagement + Smart Meter.
Ideal für: Haushalte mit PV, Speicher, Wallbox und Bereitschaft zur digitalen Steuerung.
Pflicht zur Anmeldung

Was ist eine steuerbare
Verbrauchseinrichtung?

Alle folgenden Geräte müssen nach § 14a EnWG beim Netzbetreiber als steuerbar angemeldet werden — das ist gesetzlich Aufgabe der installierenden Elektrofachkraft. Wir übernehmen das vollständig.

Wärmepumpe

Alle elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit Leistung über 4,2 kW — egal ob Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Luft-Luft.

Anmeldepflicht

Wallbox (nicht-öffentlich)

Nicht-öffentliche Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge (Heim-Wallbox) mit mehr als 3,7 kW Ladeleistung.

Anmeldepflicht

Batteriespeicher

Netzgekoppelte Heimspeicher ab einer Leistung über 4,2 kW Lade- oder Entladeleistung am Netzanschlusspunkt.

Anmeldepflicht

Klimaanlage (Stationär)

Stationäre Klimageräte (Split-Units, Monoblock) mit einer Leistungsaufnahme über 4,2 kW elektrischer Leistung.

Anmeldepflicht

Nicht anmeldepflichtig: Mobile Klimageräte, Heizlüfter, öffentliche Ladesäulen. Grenzwerte und Ausnahmen können sich ändern — wir beraten Sie auf Basis der aktuellen Rechtslage.

Was EPLANOVA für dich erledigt.

Die Anmeldung nach § 14a EnWG ist technisch anspruchsvoll und zeitkritisch: Fehler bei der Modulwahl oder der technischen Umsetzung führen zu Netzentgelt-Verlusten oder Bea­nstandungen durch den Netzbetreiber. Wir erledigen das vollständig — von der Modulberatung bis zur Messkonzept-Einreichung.

Beratung anfragen
1

Verbrauchsanalyse

Erfassung aller vorhandenen und geplanten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Jahreslastgang, Netzentgeltstruktur des zuständigen Netzbetreibers.

2

Modulberatung

Wirtschaftlichkeitsvergleich der drei Module für dein konkretes Verbrauchsprofil — mit Empfehlung und Begründung.

3

Technische Umsetzung

Installation der Steuerelektronik (Rundsteuerempfänger oder Smart-Meter-Gateway), EMS-Anbindung, ggf. Messkonzept-Erstellung für Zweirichtungszähler.

4

Anmeldung Netzbetreiber

Vollständige Einreichung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber: Technisches Datenblatt, Messkonzept, Steuerungsnachweise — wir kommunizieren direkt mit dem VNB.

5

EMS-Integration

Einbindung in ein Gesamtenergiemanagement: PV, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe als koordiniertes System — für maximalen Eigenverbrauch und minimale Netzentgelte.

Ganzheitliches Energiesystem

Einzelkomponenten sind
Vergangenheit.

Ein PV-System ohne intelligente Lastverteilung ist § 14a-Potenzial verschenktes Geld. Wir planen alle Komponenten als koordiniertes System — damit dein Haus Energie kauft, wenn sie günstig ist, und verkauft, wenn sie teuer ist.

PV + Speicher

Eigenstromerzeugung und -speicherung als Fundament. Das EMS koordiniert, wann geladen und wann eingespeist wird — abhängig von Preis, Solarprognose und SVE-Bedarf.

Wallbox & E-Mobilität

PV-überschussgesteuertes Laden: Die Wallbox nimmt nur dann Leistung, wenn Solar-Überschuss vorhanden ist. Bei PV-Mangel wird aus dem Netz zum günstigsten Tarif nachgeladen.

Wärmepumpe

Temperaturpuffer nutzen: Die Wärmepumpe läuft, wenn Strom günstig ist oder PV-Überschuss vorhanden ist — und hält die Pufferwärme für Spätzphasen vor.

Dynamischer Tarif

Modul C aus § 14a EnWG kombiniert mit dynami­schem Stromtarif: Das EMS kauft Energie automatisch in Niedrigpreisphasen und schiebt Verbrauch gezielt dorthin.

Häufige Fragen

Was Hausbesitzer
zuerst fragen.

Muss ich meine Anlage nachrüsten, wenn § 14a EnWG gilt?
+
Bei Neuinstallation ab 2024 ja — die Anmeldung ist verpflichtend. Bei Bestandsanlagen gibt es Übergangsfristen (bis Ende 2024 für bestimmte Gerätetypen). Wir prüfen für dein konkretes Gerät, ob und wann die Anmeldepflicht greift.
Wie oft greift der Netzbetreiber tatsächlich in meine Anlage ein?
+
In den meisten Regionen sehr selten — in der Praxis sind lokale Netzengpässe ereignisartig und kurzfristig. Der Haushaltstrom bleibt immer unberührt; nur die angemeldete steuerbare Einrichtung kann kurzzeitig auf 4,2 kW gedrosselt werden. Für die Wallbox bedeutet das z.B.: statt 11 kW nur 4,2 kW Ladeleistung für die Dauer des Eingriffs.
Lohnt sich ein Smart Meter für Modul C?
+
Modul C (Zeitvariabler Tarif) benötigt ein intelligentes Messsystem (iMSys / Smart Meter Gateway). Die Einbaukosten für den Grundzähler ab 100 kWh/Jahr deckt der Netzbetreiber über den rollout. Für Haushalte mit PV, Speicher und Wallbox ist Modul C mit Abstand das attraktivste — die Mehrkosten amortisieren sich typischerweise in 1–2 Jahren.
Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an?
+
Das ist gesetzlich Aufgabe der installierenden Elektrofachkraft. Wir übernehmen die vollständige Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber — inkl. technischer Dokumentation, Messkonzept und Kommunikation mit dem VNB. Du unterschreibst am Ende; alles andere erledigen wir.

Deine Anlage anmelden.
Netzentgelt sparen.

Kostenlose Erstberatung — wir prüfen, welche deiner Verbrauchseinrichtungen anmeldepflichtig sind, welches Modul sich rechnet und was die EMS-Integration kostet. Konkret, ohne Fachchinesisch.